Die Wohnkosten-Initiative
Baselbieter Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben seit 2016 massive steuerliche Mehrbelastungen in Höhe von jährlich rund 17 Millionen Franken zu beklagen. Auslöser war ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte eine Änderung des Baselbieter Steuergesetzes gerügt. Der Eigenmietwert betrage nicht mehr in jedem einzelnen Fall mindestens 60 Prozent der Marktmiete. Dies widerspreche der Gleichbehandlung von Mietenden und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern, so das Bundesgericht. Nicht geäussert hatte sich das Bundesgericht zur Tatsache, dass der Landrat auch die Abzugsmöglichkeiten beim Unterhalt gesenkt hatte. Im Zuge des Entscheids hob die Baselbieter Regierung (wie vom Bundesgericht verlangt) zwar die Eigenmietwerte wieder an, beliess jedoch leider die Abzugsmöglichkeiten auf dem tieferen Niveau. Dadurch entstand die ungerechtfertigte steuerliche Mehrbelastung in Millionenhöhe.
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Diesen Missstand aufzuheben, war das Ziel der Wohnkosten-Initiative, die am 18. Oktober 2018 eingereicht wurde. Die steuerliche Mehrbelastung für Baselbieter Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sollte rückwirkend per 2016 aufgehoben werden. Die Entlastung wird nun mit dem vom Landrat beschlossenen Gegenvorschlag der Finanzkommission erreicht – wenn auch nicht rückwirkend auf 2016 sondern ab Januar 2018.
Trotzdem erachtet das Initiativkomitee den Gegenvorschlag als einen tragfähigen Kompromiss. Dieser kam nicht zuletzt dank des Drucks der 21'000 Unterschriften für die Initiative zusammen, mit welcher Baselbieterinnen und Baselbieter eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten fordern. Darum wurde die Wohnkosten-Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen.
Trotzdem erachtet das Initiativkomitee den Gegenvorschlag als einen tragfähigen Kompromiss. Dieser kam nicht zuletzt dank des Drucks der 21'000 Unterschriften für die Initiative zusammen, mit welcher Baselbieterinnen und Baselbieter eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten fordern. Darum wurde die Wohnkosten-Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen.